Diese Seite ist für alle gedacht, die es genau wissen wollen — Betriebsrat, Datenschutz und IT.
Jede Person entscheidet direkt in der App, pro Verarbeitungszweck einzeln, ob und wofür ihre Daten genutzt werden — jederzeit änderbar. Standardmäßig ist alles auf AUS gestellt, nichts ist heimlich vorausgewählt.
Die Einwilligungs-Abfrage ist bewusst neutral gestaltet, nach den Vorgaben des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB). Es gibt keine Vorauswahl, keine Formulierung, die zum Zustimmen drängt.
Dienste arbeiten intern mit Pseudonymen, nicht mit dem Namen der Person. Persönliche Angaben werden entfernt, bevor Inhalte an externe Systeme weitergegeben werden.
Führungskräfte erhalten ausschließlich aggregierte Ergebnisse. Einzelne Aussagen oder Personen sind darin nicht erkennbar.
„Privacy by Design“ ist bei 99rabbitsAI technisch verankert: Identitätsdaten und inhaltliche Beiträge werden getrennt voneinander gespeichert. Dienste arbeiten intern mit Pseudonymen statt mit Klarnamen, und persönliche Angaben werden entfernt, bevor Inhalte an externe Systeme (z. B. eine Text-KI) weitergegeben werden. Aus einem einzelnen Beitrag lässt sich dadurch nicht auf eine Person zurückschließen.
Wir empfehlen, Betriebsrat, Datenschutz und IT von Beginn an einzubinden. Die Trust- und Governance-Grenzen werden gemeinsam vereinbart und dokumentiert.
99rabbitsAI ist auf Verarbeitung innerhalb der EU ausgelegt. Die konkret eingesetzten Auftragsverarbeiter, die Rechenzentrumsstandorte und die jeweiligen Löschfristen werden im Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO offengelegt, den ihr vor dem Start erhaltet und gemeinsam mit Datenschutz und Betriebsrat prüfen könnt.
Das Datenschutz-Center (Stand 20. August 2026) läuft aktuell auf der Testumgebung und wurde rechtlich gegen den vollen DSGVO-Pflichtkatalog abgenommen. Nächster Ausbauschritt: Ein Widerruf soll die Verarbeitung nicht nur in der Anzeige, sondern aktiv in allen Systemen stoppen — Änderungen sollen künftig innerhalb von höchstens 24 Stunden überall wirken. Außerdem wird die Selbstbedienung um weitere Auskunfts- und Löschwege erweitert.
Gebaut nach DSGVO: Einwilligung (Art. 7) · Widerspruch (Art. 21) · Auskunft (Art. 15) · Transparenz (Art. 12/13) · Auftragsverarbeitung (Art. 28).
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